
Bei uns erhalten Sie einen ersten Überblick, über die möglichen Leistungen des Pflegegrades.
Viele Betroffene sind unsicher, ob sie die Kriterien einer Pflegebedüftigkeit erfüllen. Wir beraten Sie gern, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Die Beantragung eines Pflegegrades (vormals Antrag auf Pflegestufe) sowie der Erhalt von Pflegeleistungen ist Ihr gutes Recht. Durch Ängste und Zögern können Ihnen viel Geld an Leistungen entgehen: